Informatiktechnik
Zugangsvoraussetzungen
Nach der Fachschulordnung (FSO) sind für die Ausbildung in der Technikerschule
nachzuweisen:
- erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung
- Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der Elektrotechnik oder Mechatronik und eine einschlägige berufliche
Tätigkeit von mindestens einem Jahr
oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von
mindestens sieben Jahren
- bei Teilzeitausbildung kann die einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte
während des Schulbesuches abgeleistet werden.
Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken
möglich.
Beginn:
- Mitte September (Vollzeitklassen keine Teilzeitklassen)
Anmeldung:
Anmeldung ist jederzeit schriftlich möglich.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im Anmeldebereich.