Informatiktechnik


Zugangsvoraussetzungen

Nach der Fachschulordnung (FSO) sind für die Ausbildung in der Technikerschule nachzuweisen:

  1. erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung
  2. Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der Elektrotechnik oder Mechatronik und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren
  3. bei Teilzeitausbildung kann die einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuches abgeleistet werden.

Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken möglich.


Beginn:


Anmeldung:

Anmeldung ist jederzeit schriftlich möglich.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im Anmeldebereich.